Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2021

 

 

a) Angebote 

Das Einzelunternehmen Sonja Brinkmann Immobilien ist als Makler tätig und erbringt den Nachweis und die Vermittlung von Haus- und Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten sowie Mietverträgen. Auftraggeber des Maklers können Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter sein.

 

Der Makler kann für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig sein. Eine Doppeltätigkeit des Maklers verpflichtet ihn zu einer strengen Unparteilichkeit.

 

Die Tätigkeit setzt zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zur ordnungsgemäßen Geschäftsausführung verpflichtet.

 

b) Zustandekommen des Maklervertrages

Ein Maklervertrag kommt mit einem Verkäufer oder Vermieter zustande, wenn dieser ein solches Vertragsdokument zusammen mit dem Makler unterzeichnet, oder in Textform abgeschlossen hat. Im Vertrag werden sämtliche Vertragsbestandteile zwischen dem Verkäufer oder Vermieter und dem Makler geregelt. 

 

Mit einem Kaufinteressent kommt ein Maklervertrag zustande, sobald sich der Interessent mit dem Makler zu einem vom Makler angebotenem Objekt  in Verbindung setzt, um Objektauskünfte zu erfragen oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.

 

Der Makler stellt sicher, dass dem Kaufinteressenten vor der Auskunftserteilung oder der Terminabstimmung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, seine Datenschutzerklärung, eine Widerrufsbelehrung sowie die fällige Provision bei Abschluss eines Hauptvertrages vorliegen oder zugänglich sind und prüft zuvor die Identität des Interessenten.

 

c) Beendigung des Maklervertrages

Sollte ein dem Makler erteilter Auftrag gegenstandslos sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Makler hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen. Vertragswidriges Verhalten des Aufraggebers berechtigt den Makler, Ersatz für seine Aufwendungen zu verlangen.

 

d) Haftung

Die Angaben und Auskünfte des Maklers beruhen auf Aussagen und Unterlagen  des Auftraggebers. Für Irrtümer, Änderungen und Auslassungen übernimmt der Makler keine Haftung und ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend. Für unrichtige Angaben haftet der Makler nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seinerseits.

 

e) Provision

Die Provision wird fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kauf- oder Mietvertrages mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Objekt. Endet der Maklervertrag vor Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages, bleibt der Provisionsanspruch hiervon unberührt, sofern der Abschluss auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

 

Die nachträgliche Aufhebung oder ein Rücktritt vom vermittelten Kauf- oder Mietvertrag lässt den Provisionsanspruch nicht entfallen.

 

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Provisionssätze:

 

· bei Verkauf von Häusern oder Wohnungen 3,2% (inkl. 19% MwSt) vom Kaufpreis jeweils vom Verkäufer und vom Käufer zu zahlen

 

· bei Vermietung von Häusern oder Wohnungen zwei Monatskaltmieten (zzgl. 19% MwSt) vom Auftraggeber zu zahlen

 

f)  Informationspflichten 

Ist dem Empfänger ein vom Makler benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich über diese Tatsache zu informieren. Geschieht dies nicht, erkennt er den Nachweis und den Provisionsanspruch an, der auch dann besteht, wenn der Kauf- oder Mietvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot des Maklers abweichen.

 

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages. Der Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Sollten der Makler an der Terminteilnahme verhindert sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn innerhalb von 3 Arbeitstagen über den Vertragsabschluss zu informieren. 

 

Der Makler hat ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden.

 

Sofern direkte Verhandlungen zwischen den durch den Makler benannten Parteien aufgenommen werden, ist auf die Tätigkeit des Maklers Bezug zu nehmen.

 

g) Weitergabe an Dritte

Die  Angebote und Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Bei Zuwiderhandlungen – hierzu gehört auch die auszugsweise Weitergabe an Dritte – haftet der Weitergebende für einen etwaigen Schaden. 

Kommt ein Kauf- oder Mietvertrag aufgrund der Maklertätigkeit nicht mit dem Empfänger selbst, sondern mit dem Dritten zustande, an den der Empfänger die Maklerinformationen unbefugt weitergegeben hat, dann schuldet der Empfänger die im Angebot bezeichnete Provision.

 

h) Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

i) Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtstand ist Tostedt.